In Meck-Pomm kann die Polizei jetzt Trojaner einsetzen um Ermittlungen im Darknet und Clearnet durchzuführen. Wie üblich wird an der Schraube gedreht und die Gesetze werden ausgeweitet.
- Die Polizei darf sofort einen Trojaner anwenden, um Anwender von Computertechnik heimlich auszuspionieren.
- Da die Einrichtung eines Trojaners nicht immerwährend reibungslos ist, darf die Polizei heimlich in Appartments einbrechen und währenddessen Trojaner auf Rechnern einrichten, die ein bisschen besser gespeichert sind, als monatelang ungepatchte Windows Kisten.
In den Erläuterungen zum Gesetz hat man jene Rechner auf diese Weise formuliert:
… nicht mit dem World Wide Web zugehörige System oder Systeme, die einen unüberwindbaren Zugriffsschutz gegen Offensiven von auÃen haben…
Nur ? Was ist für einen Kriminalkommissar ein “unüberwindbarer Zugriffsschutz”?
- AuÃerdem darf die Polizei Drohnen handhaben, um WLANs unbemerkt zu attakieren.
Kommentar: Nach rechtstaatlichen Prinzipien muss die Durchsuchungsaktion gesondert geschützter Regionen der vertraulichen Lebensführung eine geöffnete MaÃnahme sein, innerhalb der Betroffene das Recht haben, anwesend zu sein. Neben des Heims wurden vom BundesÂverfassungsÂgericht in einem Grundsatzurteil gleichwohl private PC und Funktelefone als speziell geschützte Areale privater Lebensführung definiert.